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Manteltarifvertrag

für die Beschäftigten der

elektrotechnischen Handwerke

in Baden-Württemberg

 

 
§ 1   Geltungsbereich  
§ 2   Einstellung  
§ 3   Probezeit  
§ 4   Kündigung  
§ 5   Kündigungsfristen  
§ 6   Alterssicherung  
§ 7   tarifliche Arbeitszeit  
§ 8   abweichende Arbeitszeit  
§ 9   zuschlagspflichtige Mehr-, Nacht-,
Spät-, Sonntags- und Feiertagsarbeit
 
§ 10   Höhe der Zuschläge für Mehr-, Nacht-,
Spät-, Sonntags- und Feiertagsarbeit
 
§ 11   Lohn- und Gehaltszahlung  
§ 12   Lohn- und Gehalts-Rahmentarifvertrag  
§ 13   Lohn- und Gehaltsabkommen  
§ 14   betriebliche Sonderzahlungen
(13. Monatseinkommen)
 
§ 15   vermögenswirksame Leistungen  
§ 16   Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit  
§ 17   Arbeitsunfähigkeit infolge Arbeitsunfall  
§ 18   Unterstützung bei Todesfall  
§ 19   Arbeitsverhinderung (§ 616 BGB)  
§ 20   Betriebsstörung  
§ 21   Vergütung von Dienstreisen  
§ 22   Auslösung  
§ 23   Urlaub  
§ 24   Arbeitsplatz, Arbeitsablauf und Arbeitsumgebung  
§ 25   Werkzeuge  
§ 26   Beschäftigtenvertretung  
§ 27   Beschränkung der Haftung des/der Beschäftigten  
§ 28   Geltendmachung von Ansprüchen  
§ 29   Übergangsbestimmungen  
§ 30   Bekanntgabe des Tarifvertrages  
§ 31   Schlichtung von Streitigkeiten  
§ 32   Inkrafttreten, Kündigung des Tarifvertrages  
§ 33   Nachwirken von Tarifverträgen  

Anlage: Berufsgruppen
Manteltarifvertrag als pdf
Entgelttarifverträge

weitere Tarifverträge für die Elektrohandwerke

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Rechtsanwalt Arne Maier, Am Kronenhof 2, 73728 Esslingen