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Lohnuntergrenzen


Arbeitgeber und Arbeitnehmer können die Lohnhöhe grundsätzlich frei vereinbaren.
Hierfür gelten aber einige Untergrenzen.

Wenn auf das Arbeitsverhältnis ein Lohn-Tarifvertrag anzuwenden ist, dann gelten die dortigen Lohnsätze als Untergrenze. In einigen Branchen gelten für alle Arbeitsverhältnisse allgemeinverbindliche Mindestlöhne.

Ist kein Tarifvertrag anzuwenden, dann gelten folgende Untergrenzen:

Der vereinbarte Lohn ist sittenwidrig, wenn er um mehr als ein Drittel unter dem üblichen Vergleichslohn liegt. Dann muss der Arbeitgeber anstelle des vereinbarten Lohns den Vergleichslohn bezahlen. Entscheidend ist der Vergleich zum üblichen Lohn in demselben Gebiet und in derselben Branche (Vergleichslohn); dies ist in der Regel der Tariflohn.

  • Landesarbeitsgericht Bremen, Urteil vom 28.08.08
  • Landesarbeitsgericht Bremen, Urteil vom 17.06.08
  • Landesarbeitsgericht Hessen, Urteil vom 07.08.08
  • LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 19.05.08
  • LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 28.02.07
  • Arbeitsgericht Dortmund, Urteil vom 29.05.08
  • Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 22.04.09
  • Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 26.04.06
  • Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 24.03.04
  • Tarifregister NRW  (pdf)


  • Diese 1/3-Grenze gilt auch in Minijobs und in der Probezeit.
    In Sonderfällen kann die Lohnvereinbarung schon dann sittenwidrig sein, wenn sie den Vergleichslohn um mehr als 1/4 unterschreitet.

    Auszubildende haben Anspruch auf eine angemessene Ausbildungsvergütung. Die Ausbildungsvergütung ist in der Regel nicht mehr angemessen, wenn sie mehr als 20% unter der tariflichen Ausbildungsvergütung liegt.
  • Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 19.02.08


  • Auch Praktikanten haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine Praktikumsvergütung.
  • Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 08.02.08
  • Arbeitsgericht Bielefeld, Urteil vom 22.11.06


  • Besonderheiten gelten in der Leiharbeit / Zeitarbeit.
    Hier hat der Arbeitnehmer grundsätzlich Anspruch auf die im Entleiherbetrieb geltende Vergütung ("Equal Pay"), wenn nicht sein Arbeitsverhältnis durch einen Tarifvertrag geregelt wird.
  • Tarifverträge Zeitarbeit / Leiharbeit




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