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Verdienen Sie, was Ihnen zusteht?
Als Grundregel gilt, dass das Arbeitsentgelt (Löhne und Gehälter)
zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbart wird (Grundsatz
der Vertragsfreiheit). Das Arbeitsentgelt ergibt sich deshalb
grundsätzlich aus dem Arbeitsvertrag.
Diese Grundregel gilt jedoch nicht unbegrenzt.
Es gelten folgende Einschränkungen:
Lohn- / Gehaltscheck Baden-Württemberg
Haben Sie Zweifel, ob Ihr Arbeitsentgelt diesen Regeln entspricht?
Dann kann ich Ihnen eine Überprüfung Ihres Arbeitsentgeltes anbieten.
Die Beratungsgebühr beträgt pauschal 50.- Euro (incl. MWSt.).
Dieses Angebot ist vorläufig auf Baden-Württemberg begrenzt.
Für die Überprüfung benötige ich folgende Unterlagen (Kopien):
Ihren Arbeitsvertrag und evtl. Änderungsvereinbarungen
auf Ihr Arbeitsverhältnis anzuwendende Tarifverträge (sofern vorhanden)
Ihre letzten 3 Entgeltabrechungen
Diese Unterlagen bitte nicht per E-Mail schicken, sondern mit normaler Post.
Rechtsanwalt Arne Maier, Am Kronenhof 2, 73728 Esslingen
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externe Links zum Thema Arbeitsentgelt:
www.lohnspiegel.org
Wer verdient was? (WSI-Tarifarchiv / Hans-Böckler-Stiftung)
Gehälter-ABC (Süddeutsche Zeitung)
BIS Handwerk (Tarifdatenbank)
Tarifregister NRW
Wir wissen nicht, ob die dortigen Inhalte richtig und aktuell sind.
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