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Die guten Gründe für einen Ausstieg aus dem Tunnelprojekt "Stuttgart 21" gelten unverändert.

         


Auch die Volksabstimmung vom 27. November 2011 hat daran nichts geändert.

Stuttgarter Erklärung

Tunnelblick
 
In eigener Sache:
Mein Verwaltungsgerichtsverfahren
gegen die Landeshauptstadt Stuttgart
wegen des Aufenthalts- und Betretungsverbots
für Teile des Mittleren Schlossgartens.

Rechtsanwalt Arne Maier, Am Kronenhof 2, 73728 Esslingen

 

   
 
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