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Leitsätze: |
1. |
Ist die Vollmacht des Treuhänders eines Steuersparmodells wegen Verstoßes
gegen das Rechtsberatungsgesetz nichtig, kann sich der Verkäufer des Modells auch dann gegenüber
dem Käufer auf den Gutglaubensschutz nach §§ 171, 172 BGB berufen, wenn er das Erwerbsmodell initiiert und konzipiert sowie
den Treuhänder ausgesucht hat. |
2. |
Ein Schadensersatzanspruch aus Verschulden bei Vertragsschluss wegen unterbliebener Widerrufsbelehrung
gemäß § 2 HWiG
kommt auch dann in Betracht, wenn die Haustürsituation
nicht bei Vertragsabschluss, sondern nur bei dessen Anbahnung vorgelegen hat. |
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