Wir wissen nicht, ob die dortigen Inhalte richtig und aktuell sind.
Leitsatz:
Die Bundesrepublik Deutschland hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen
aus der Richtlinie 2000/43/EG (...) verstoßen,
dass sie nicht innerhalb der gesetzten Frist die erforderlichen Rechts-
und Verwaltungsvorschriften erlassen hat, um dieser Richtlinie
nachzukommen.