Stand dieser Seite: 28.02.2003     Kontakt / Impressum     wichtige Hinweise     rechtsrat.ws    
 
   

Entgelttarifvertrag

für die Arbeitnehmer des

Elektrohandwerks

   
 
 
Vertragsparteien:
  • Landesinnungsverband für das
    Bayerische Elektrohandwerk,
    Infanteriestraße 8,
    80797 München
  • IG Metall, Bezirk Bayern,
    Bezirksleitung München,
    Schwanthalerstraße 64,
    80336 München
Geltungsbereich:          
  • räumlich: Land Bayern
  • fachlich: alle Betriebe
    in den Handwerken
    - Elektrotechnik
    - Informationstechnik
    - Elektromaschinenbau
  • persönlich: alle Arbeitnehmer,
    mit Ausnahme der leitenden Angestellten   
    gemäß § 5 Abs. 2 oder Abs. 3 des
    Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG)
Inhalt:
1. Löhne
    --> Lohngruppen
2. Gehälter
3. Entgelte
    --> Entgeltgruppen (§ 9 MTV)
4. Ausbildungsvergütungen
5. Inkrafttreten und Kündigung
   
   Entgelt Elektro Bayern    1. Löhne --> MTV

1.1 Die Löhne werden in allen Lohngruppen ab 1. März 2001 um 2,7% erhöht.

Lohntafel ab 1. März 2001

 Lohngruppen          DM           Euro 
 Lohngruppe 1  17,95 9,18
 Lohngruppe 2  19,49 9,97
 Lohngruppe 3  20,97 10,72
 Lohngruppe 4  22,85 11,68
 Lohngruppe 5 (Ecklohn)  24,78 12,67
 Lohngruppe 6  26,25 13,42
 Lohngruppe 7  28,61 14,63
 Lohngruppe 8  31,04 15,87

 1.2. Für die Lohngruppen gelten folgende Texte:

Lohngruppe 1

Arbeitnehmer ohne einschlägige Ausbildung.


Lohngruppe 2

Elektro-Installateurmonteure, Elektromaschinenbauer, Radio- und Fernsehtechniker, Fernmeldeanlagenelektroniker und Fernmeldemonteure sowie Elektromechaniker mit abgeschlossener Handwerkslehre.


Lohngruppe 3

Elektro-Installationsmonteure, Elektromaschinenbauer, Radio- und Fernsehtechniker, Fernmeldeanlagenelektroniker und Fernmeldemonteure sowie Elektromechaniker mit abgeschlossener Handwerkslehre nach Einarbeitung und entsprechender Leistung.


Lohngruppe 4

Elektro-Installateure und Blitzableiterbauer, die unter Aufsicht kleinere Elektro- bzw. Blitzschutzanlagen erstellen und Instandsetzungsarbeiten (Reparaturen) kleineren Umfangs durchführen.

Radio- und Fernsehtechniker, die unter Aufsicht Reparaturen und Antennen fachgemäß ausführen.

Elektromaschinenbauer, die unter Aufsicht Wickel- und mechanische Arbeiten an elektrischen Maschinen ausführen.

Fernmeldeanlagenelektroniker und Fernmeldemonteure, die unter Aufsicht Arbeiten in der Werkstätte und auf Montage ausführen.


Lohngruppe 5 (Ecklohn)

Elektro-Installationsmonteure und Blitzableiterbauer, die aufgrund ihrer fachlichen Leistungen und Erfahrungen in der Lage sind, selbstständig Montagearbeiten und Reparaturen auszuführen. Sie müssen außerdem in der Lage sein, einwandfreie Aufstellungen von Aufmaßen und sonstigen Rechnungsunterlagen selbstständig anzufertigen (Aufmaße, Materialscheine, Stundenzettel).

Radio- und Fernsehtechniker, die aufgrund ihrer fachlichen Leistungen und Erfahrungen in der Lage sind, selbstständig Reparaturen an Gemeinschaftsantennenanlagen durchzuführen. Sie müssen außerdem in der Lage sein, Schaltpläne auszuwerten und anzufertigen.

Elektromaschinenbauer, die aufgrund ihrer fachlichen Leistungen und Erfahrungen selbstständig Wickel- und mechanische Arbeiten im Elektromaschinenbau ausführen.

Fernmeldeanlagenelektroniker und Fernmeldemonteure, die aufgrund ihrer fachlichen Leistungen und Erfahrungen in der Lage sind, selbstständig fernmeldetechnische Arbeiten in der Werkstätte und auf Montage auszuführen.

Elektromechaniker, die aufgrund ihrer fachlichen Leistungen und Erfahrungen in der Lage sind, selbstständig elektrische und mechanische Arbeiten in der Werkstätte und auf Montage auszuführen.


Lohngruppe 6

Selbstständige Elektro-Installationsmonteure und Blitzableiterbauer wie Gruppe 5, jedoch mit zusätzlichen Leistungen und Erfahrungen.

Selbstständige Reparaturtechniker wie Gruppe 5, jedoch mit Erfahrungen in der Radio- und Fernsehtechnik, Phono- und Tonbandtechnik, Elektrotechnik und Antennenbau.

Selbstständige Elektromaschinenbauer wie Gruppe 5, jedoch mit zusätzlichen Leistungen und Erfahrungen.

Selbstständige Fernmeldeanlagenelektroniker und Fernmeldemonteure wie Gruppe 5, jedoch mit zusätzlichen Kenntnissen in der Erstellung und Montage von Fernmeldeanlagen.

Selbstständige Elektromechaniker wie Gruppe 5, jedoch mit zusätzlichen Leistungen und Erfahrungen auch in der Fertigung.


Lohngruppe 7

Partie- und Gruppenführer, die als selbstständige Elektro-Installationsmonteure nach Gruppe 5 und 6 auch Gruppen von Elektro-Installationsmonteuren beaufsichtigen und Baulager verantwortlich führen.

Selbstständige Fachkräfte, die Gemeinschaftsantennenanlagen sowie Stereoanlagen jeder Größe vorplanen, berechnen und ausführen können. Sie müssen auch in der Lage sein, Gruppen anzuweisen und zu beaufsichtigen.

Vorarbeiter, qualifizierte selbstständige Elektromaschinenbauer, deren Tätigkeit überdurchschnittliche Fachkenntnisse und Fähigkeiten sowie Spezialerfahrungen voraussetzt. Sie müssen mit besonders schwierigen Wicklungen und Instandsetzungsarbeiten beauftragt werden und Schaltpläne und Wickelmaschinen entwerfen können.

Vorarbeiter, die als selbstständige Fernmeldeanlagenelektroniker und Fernmeldemonteure nach Gruppe 5 und 6 mit besonders schwierigen Arbeiten und Montagen sowie mit der Fertigung und dem Abbau von Fernmeldeanlagen und deren Verkabelung betraut werden können.

Vorarbeiter, qualifizierte selbstständige Elektromechaniker, deren Tätigkeit überdurchschnittliche Fachkenntnisse und Fähigkeiten sowie Spezialerfahrungen voraussetzt und die mit besonders schwierigen Arbeiten und mit der Führung von beigegebenen Elektromechanikern betraut werden können.


Lohngruppe 8

Montageleiter, deren Tätigkeit hervorragende Fachkenntnisse und Fähigkeiten im Elektroinstallationshandwerk u.a. Kenntnisse sämtlicher einschlägiger VDE- und Werksvorschriften, sowie Spezialerfahrungen, auch im Abrechnen von Baustellen voraussetzt (Erstellung von verrechnungsreifen Aufmaßzeichnungen), und die mit besonders schwierigen und verantwortungsvollen Arbeiten beschäftigt werden. Sie müssen als solche ausdrücklich eingesetzt und benannt sein.

Werkstattleiter und ähnlich technisch bestqualifizierte Fachkräfte, deren Aufgabenbereich hervorragende und umfassende Fachkenntnisse und Fähigkeiten im Radio- und Fernsehtechnikerhandwerk voraussetzt. Sie müssen auch in der Lage sein, komplizierte Prüfgeräte zu entwickeln und anzufertigen. Sie müssen als solche ausdrücklich eingesetzt und benannt sein.

Werkstattleiter, hochwertige, technisch bestqualifizierte Fachkräfte, deren Tätigkeit hervorragende Fachkenntnisse und Fähigkeiten sowie Spezialerfahrungen im Elektromaschinenbauer-Handwerk voraussetzt. Sie müssen besonders schwierige Arbeiten ausführen können, Prüffeld-Erfahrungen besitzen und Prüffeld-Ergebnisse auswerten können.

Werkstatt- und Montageleiter, technisch bestqualifizierte Fachkräfte, deren Tätigkeit hervorragende Fachkenntnisse und Fähigkeiten sowie Spezialerfahrungen auf dem Gebiet des Fernmeldewesens voraussetzt. Sie müssen besonders schwierige und verantwortungsvolle Aufträge in der Werkstätte und auf Montage selbstständig ausführen können und die ,ihnen unterstellten Fernmeldeanlagenelektroniker und Fernmeldemonteure verantwortlich führen und beaufsichtigen.

Werkstatt- und Montageleiter, technisch bestqualifizierte Fachkräfte, deren Tätigkeit hervorragende Fachkenntnisse und Fähigkeiten sowie Spezialerfahrung im Elektromechanikerhandwerk voraussetzt. Sie müssen besonders schwierige und verantwortungsvolle Aufträge in der Werkstätte und auf Montage ausführen können und die ihnen unterstellten Elektromechaniker verantwortlich führen und beaufsichtigen.

 
   Entgelt Elektro Bayern    2. Gehälter --> MTV

Die Gehälter werden in allen Gehaltsgruppen ab 1. März 2001 um 2,7% erhöht.

Gehaltstafel ab 1. März 2001

Gehaltstafel ab 1.3.2001 in DM

 Berufsjahr      I    II    III    IV    V    VI    VII    VIII
 1. - 4. 1.934 2.058  2.206 2.329 2.564  2.792 -  - DM 
 5. - 6. 2.095 2.220  2.408 2.573 2.815  3.050 3.462  -     DM
 7. - 8. 2.264 2.393  2.611 2.811 3.070  3.330 3.731  4.098     DM
 9. - 10. 2.458 2.578  2.879 3.161 3.489  3.974 4.387  4.939     DM
 über 10 2.551 2.677  3.049 3.398 3.802  4.605 5.050  5.488     DM


Gehaltstafel ab 1.3.2001 in Euro gerundet

 Berufsjahr      I    II    III    IV    V    VI    VII    VIII
 1. - 4. 989 1.052  1.128 1.191 1.311  1.428 -  - Euro 
 5. - 6. 1.071 1.135  1.231 1.316 2.439  1.559 1.770  -     Euro
 7. - 8. 1.158 1.224  1.335 1.437 1.570  1.703 1.908  2.095     Euro
 9. - 10. 1.257 1.318  1.472 1.616 1.784  2.032 2.243  2.525     Euro
 über 10 1.304 1.369  1.559 1.737 1.944  2.354 2.582  2.806     Euro

 
   Entgelt Elektro Bayern    3. Entgelte --> MTV

3.1 Die Entgelte werden in allen Entgeltgruppen ab 1. März 2001 um 2,7% erhöht.

A. Stundenentgelt ab 1. März 2001

            DM            Euro 
 Entgeltgruppe A  16,60  8,49
 Entgeltgruppe B  17,95  9,18
 Entgeltgruppe C  19,50  9,97
 Entgeltgruppe D  20,98 10,72
 Entgeltgruppe E  22,85 11,68
 Entgeltgruppe F (Eckentgelt)  24,78 12,67
 Entgeltgruppe G  27,25 13,94
 Entgeltgruppe H  29,74 15,21
 Entgeltgruppe I  32,22 16,47
 Entgeltgruppe J  35,93 18,37
 Entgeltgruppe K  39,65 20,27


B. Monatsentgelt ab 1. März 2001

            DM            Euro 
 Entgeltgruppe A  2.673 1.366,68
 Entgeltgruppe B  2.890 1.477,63
 Entgeltgruppe C  3.139 1.604,95
 Entgeltgruppe D  3.377 1.726,63
 Entgeltgruppe E  3.679 1.881,04
 Entgeltgruppe F (Eckentgelt)  3.990 2.040,05
 Entgeltgruppe G  4.388 2.243,55
 Entgeltgruppe H  4.788 2.448,07
 Entgeltgruppe I  5.187 2.652,07
 Entgeltgruppe J  5.785 2.957,82
 Entgeltgruppe K  6.384 3.264,09


3.2 Die Entgelte werden in allen Entgeltgruppen ab 1. März 2002 um 2,4% erhöht.

A. Stundenentgelt ab 1. März 2002

            DM            Euro 
 Entgeltgruppe A  17,00  8,69
 Entgeltgruppe B  18,38  9,40
 Entgeltgruppe C  19,96 10,21
 Entgeltgruppe D  21,48 10,98
 Entgeltgruppe E  23,40 11,96
 Entgeltgruppe F (Eckentgelt)  25,38 12,98
 Entgeltgruppe G  27,91 14,27
 Entgeltgruppe H  30,45 15,57
 Entgeltgruppe I  32,99 16,87
 Entgeltgruppe J  36,80 18,81
 Entgeltgruppe K  40,60 20,76


B. Monatsentgelt ab 1. März 2002

            DM            Euro 
 Entgeltgruppe A  2.737 1.399,41
 Entgeltgruppe B  2.959 1.512,91
 Entgeltgruppe C  3.214 1.643,29
 Entgeltgruppe D  3.458 1.768,05
 Entgeltgruppe E  3.767 1.926,04
 Entgeltgruppe F (Eckentgelt)  4.086 2.089,14
 Entgeltgruppe G  4.493 2.297,23
 Entgeltgruppe H  4.903 2.506,86
 Entgeltgruppe I  5.311 2.715,47
 Entgeltgruppe J  5.924 3.028,89
 Entgeltgruppe K  6.537 3.342,32


3.3. Urlaubsgeldumrechnung

Das Urlaubsgeld wurde auf das Stundenentgelt der jeweiligen Entgeltgruppe am 1. Januar 2000 gemäß folgender Formel umgerechnet:

A) Urlaubsgeld pro Stunde

Urlaubsgeldbetrag =

30 Urlaubstage x 7,4 Std. x tarifliches Stundenentgelt der Entgeltgruppe x 50%

Jahresarbeitszeit (52 Wochen x 37 Std. = 1924 Std.)


B) Urlaubsgeld pro Monat

Urlaubsgeldbetrag =

Tarifgehalt x 3

65
  x   30 Urlaubstage   x   50 %   :   12 Monate

 
   Entgelt Elektro Bayern    4. Ausbildungsvergütungen --> MTV

4.1.

A) Ab 1. März 2001 gelten folgende Ausbildungsvergütungen

             DM      Euro 
 1. Ausbildungsjahr 32 x Ecklohngruppe  795 410
 2. Ausbildungsjahr 37 x Ecklohngruppe  920 475
 3. Ausbildungsjahr 43 x Ecklohngruppe  1.070 550
 4. Ausbildungsjahr 49 x Ecklohngruppe  1.215 625

 

B) Ab 1. Oktober 2001 gelten folgende Ausbildungsvergütungen

             DM      Euro 
 1. Ausbildungsjahr 32 x Entgeltgruppe F  795 410
 2. Ausbildungsjahr 37 x Entgeltgruppe F  920 475
 3. Ausbildungsjahr 43 x Entgeltgruppe F  1.070 550
 4. Ausbildungsjahr 49 x Entgeltgruppe F  1.215 625

 

C) Ab 1. März 2002 gelten folgende Ausbildungsvergütungen

             DM      Euro 
 1. Ausbildungsjahr 32 x Entgeltgruppe F  815 420
 2. Ausbildungsjahr 37 x Entgeltgruppe F  940 485
 3. Ausbildungsjahr 43 x Entgeltgruppe F  1.095 560
 4. Ausbildungsjahr 49 x Entgeltgruppe F  1.245 640

 

4.2 Urlaubsgeldumrechnung

Ab 1. Januar 2000 wurde das zusätzliche Urlaubsgeld von 25% auf die Ausbildungsvergütung des jeweiligen Ausbildungsjahres nach folgender Formel umgelegt:

Urlaubsgeldbetrag =

Ausbildungsvergütung x 3

65
  x   30 Urlaubstage   x   50 %   :   12 Monate

4.3. Die Ausbildungsvergütungen werden jeweils entsprechend dem Geldwert der Entgeltgruppe F auf volle 5 Euro aufgerundet.


 
   Entgelt Elektro Bayern       5. Inkrafttreten und Kündigung    --> MTV

Dieser Tarifvertrag tritt am 1.3.2001 in Kraft und kann mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende, erstmals zum 28.2.2003 gekündigt werden.

Die Erklärungsfrist läuft bis 6.3.2001.