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Mietrecht
Entlassung gegen Nachmieter
"Nachmieter mit Kind ist zumutbar"

Bundesgerichtshof (BGH)
Urteil vom 22.01.03
(VIII ZR 244/02)
NJW 2003, 1246
NZM 2003, 277
WuM 2003, 204
ZMR 2003, 413


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Leitsatz:
  Zur Frage der Zumutbarkeit und Eignung eines Nachmieters, wenn sich der Vermieter unter der Bedingung, dass ein solcher Nachmieter gefunden wird, mit einer Entlassung des Mieters aus dem Mietvertrag einverstanden erklärt.
 
 
  
   aus den Entscheidungsgründen:   
  "... dass ein Mieter, der sich vorzeitig aus einem für einen bestimmten Zeitraum abgeschlossenen Mietvertrag lösen will, seine Entlassung aus dem Mietverhältnis nur dann verlangen kann, wenn er dem Vermieter einen geeigneten und zumutbaren Ersatzmieter (Nachmieter) stellt. ... wobei noch ein berechtigtes Interesse des Mieters an der vorzeitigen Beendigung des Mietverhältnisses hinzutreten muss, und ebenso dann, wenn die Parteien - wie hier - eine dahingehende Vereinbarung getroffen haben."
 

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