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aus der Pressemitteilung: |
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"'Anderer Arbeitsplatz' ist jede Beschäftigung,
der im Vergleich zur zuletzt ausgeübten Tätigkeit abweichende
Vertragsbedingungen zugrunde liegen. Dies trifft etwa
auf eine Beschäftigung an einem anderen Arbeitsort,
mit geänderter Tätigkeit, einem abweichenden Arbeitsvolumen,
einer Änderung der Vergütung, aber auch auf eine
solche bei einem anderen als dem bisherigen Arbeitgeber zu.
Der Wortlaut der Tarifnorm (§ 4 Abs.5
des Tarifvertrages zur sozialen Absicherung) begrenzt die anzubietenden
Arbeitsplätze nicht auf solche des Vertragsarbeitgebers. Das Angebot
muss nicht von diesem ausgehen. Es kann auch von einem Dritten
unterbreitet werden. Persönliche, familiäre oder soziale Gründe
können die Unzumutbarkeit des Arbeitsplatzes nicht begründen.
Die Tarifnorm stellt allein auf Kenntnisse und Fähigkeiten ab." |
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